Informationen zum Bürgerbegehren
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
sind die mächtigsten Instrumente, mit denen
sich Bürger auf kommunaler Ebene in den
politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess
einmischen können.
Ein verbindlicher Bürgerentscheid
steht einem Beschluss des Gemeinderates gleich.
Der Bürgerentscheid wird wie eine Kommunalwahl durchgeführt.
Bürgerbegehren
mit dem Bürgerbegehren wird die
Durchführung eines Bürgerentscheids
bei der Gemeinde beantragt.
Themen für das Bürgerbegehren
Es können Bürgerbegehren nur zu Fragen
durgeführt werden, die die Gemeinde in
eigener Verantwortung selbst bestimmen kann.
Gegenstand eines Bürgerbegehrens können
also nur Angelegenheiten des eigenen
Wirkungskreises der Gemeinde sein.
Unzulässige Themen für das Bürgerbegehren
Unzulässig ist ein Bürgerbegehren u.a. über
– die innere Organisation der Verwaltung
– die Haushaltssatzung
– den Jahresabschluss
– Angelegenheiten im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens
– Bauleitpläne
Allgemeiner Ablauf eines Bürgerbegehrens
- Schriftliche Anzeige bei der Gemeinde
- Freiwilliger Antrag auf Vorprüfung der Zulässigkeit
- Unterschriftensammlung
- Antragstellung auf Bürgerentscheid
- Überprüfung der Zulässigkeit durch den Verwaltungsausschuss
Nur wenn das Bürgerbegehren zulässig ist:
6. Durchführung eines Bürgerentscheids durch die Gemeinde innerhalb von 3 Monaten
Immer möglich ist auch die Rücknahme einer getroffenen Entscheidung:
Der Gemeinderat entspricht dem Bürgerbegehren!
Der Bürgerentscheid findet nicht statt, die Kosten für die Durchführung werden eingespart.
Das Unterschriftenblatt
Das Unterschriftenblatt muss bestimmte
formale Bedingungen erfüllen:
- Die Bezeichnung “Bürgerbegehren“
- Eine mit JA oder NEIN zu beantwortende Fragestellung
- Die Begründung des Bürgerbegehrens
- Die Erstellung eines Kostendeckungsvorschlagesschlages
> Höhe der Kosten
> Deckung der Kosten - Bis zu drei Vertretungsberechtigte sind zu benennen
- Der Unterschriftenteil steht am Ende
Das Bürgerbegehren „Schwarzer Weg Victorbur“
Hier finden Sie alle Informationen zum Bürgerbegehren “ Schwarzer Weg Victorbur“.
Hinweise und Anmerkungen zum Bürgerbegehren
Unterschriftenblatt für das Bürgerbegehren
Unser Bürgerbegehren
ist das erste kassierende Bürgerbegehren gegen einen konkreten Beschluss der Gemeinde Südbrookmerland.
Um die Durchführung eines Bürgerentscheids zu erwirken, benötigen wir die Unterschriften von mindestens 10% der Wahlberechtigten in Südbrookmerland.
Das sind 1.534 gültige Unterschriften.
Der Bürgerentscheid ist nur verbindlich, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen auf “JA“ lautet und diese Mehrheit mindestens 25 % der Wahlberechtigten beträgt.
Das sind 3.834 JA-Stimmen
Geschätzte Kosten und Einsparungen nach Angaben der Gemeindeverwaltung:
Kosten:
- Bereits angefallene Planungskosten 140.000 €
- Unterhaltungskosten Schwarzer Weg pro Jahr bis zu 20.000 €
Einsparungen:
- Eingesparte Finanzmittel der Gemeinde 850.000 €
Weiterführende Informationen
Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem
Hier lassen sich die aktuell in Niedersachsen geltenen Vorschriften finden:
§ 110 Allgemeine Haushaltsgrundsätze, Haushaltsausgleich