Über uns
09. Februar 2014 Vier Personen (Nachbarn) initiieren die BI
15. Februar 2014 Gründungsversammlung (24 Mitglieder)
09. März 2014 Info-Veranstaltung in Theene
März 2014 Unterschriftensammlung gegen die Straßenbeitragssatzung
Februar 2014 bis März 2016 24 BI-Arbeitskreissitzungen
Juli 2014 bis März 2015 5 Arbeitskreissitzungen im Rathaus
13. April 2015 Info-Veranstaltung in Moordorf
18. April 2015 Protestmarsch gegen die Straßenausbaubeitragssatzung
16. Mai 2015 Anzeige der Durchführung eines Bürgerbegehrens bei der Gemeinde
Juni bis Dezember 2015 Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren
17. Dezember 2015 Übergabe der Unterschriftenblätter
April 2016 Bürgerentscheid: Werben um JA – Stimmen
Am 15. Februar 2014 hat sich unsere Bürgerinitiative gegründet.
Seitdem verfolgen wir drei grundlegende Ziele:
- Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung in Südbrookmerland
- Keine luxuriöse Erneuerung des Schwarzen Weges
- Bürgernahes Handeln und Bürgerbefragungen in Südbrookmerland
Die Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung ist sozial ungerecht und stellt eine unbillige Härte dar.
Bedingt durch die sehr hohen Baukosten (grobe Schätzung der Gemeinde: 2.225.000 € )
für den Aus- und Umbau des Schwarzen Weges (1,5 km), sollen wir Anlieger an der vielbefahrenen Durchgangsstraße mit hohen Anteilen an der Ausbaumaßnahme beteiligt werden. (Gesamtanteil: ca. 660.000 € )
Hierbei werden sowohl junge Familien, die sich ihren Traum vom Eigenheim (und ihrer Altersvorsorge) erfüllt und die Finanzierung hierfür gerade aufgebracht haben als auch ältere Anlieger, die sich mit ihrem Haus und Grundstück ihre Altersvorsorge sichern wollten und nach mehr als 30 Jahren die Grundschuld tilgen konnten, stark in ihrer finanziellen Handlungsfähigkeit beeinträchtigt.
Sicher ist, dass die tatsächlichen Baukosten nach Beendigung der Baumaßnahme abgerechnet werden und dadurch die bislang geschätzten Anliegerbeiträge noch erheblich steigen können. Die Aussagen von Politik und Verwaltung, dass mögliche Preissteigerungen von der Gemeinde getragen werden, zwar gut gemeinte Absichtserklärungen sind, aus juristischer Sicht jedoch unbeachtlich. Prüfungsgegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung wäre die Straßenausbaubeitragssatzung und die ergänzende Satzung „Schwarzer Weg“.
Beide Satzungen sehen eine Deckelung der Anliegerbeiträge nicht vor. Auch die ergänzende Satzung „Schwarzer Weg“ ist rechtlich fragwürdig: Die erforderlichen wichtigen Gründe für die Senkung der Anliegerbeiträge konnte uns die Gemeinde nicht nennen. Eine Begründung der Gemeinde liegt nicht vor.
Im Jahr 2009 hat die Gemeinde Südbrookmerland im Zusammenhang mit der Teilerneuerung der Ringstraße (als Durchgangsstraße vergleichbar mit dem Schwarzen Weg) eine ergänzende Satzung zur Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen.
Die Anlieger der Ringstraße wurden damals mit 20% an den Baukosten nur für den Fuß- und Radweg beteiligt. (Gesamtanteil der Anlieger: ca. 15.000 € )
Das die von uns gewünschte Gleichbehandlung mit den Anliegern der Ringstraße vom Gemeinderat nicht beschlossen wurde, ist für die Anlieger des Schwarzen Weges eine Enttäuschung. Daher ist die Bürgerinitiative gefordert, sich weiter zur Wehr zu setzen. Eine gerichtliche Auseinandersetzung kann erst erfolgen, sobald die Betragsbescheide den Anliegern zugestellt wurden und somit erst nach Ende der Erneuerung. Um es nicht so weit kommen zu lassen, hat sich die Bürgerinitiative jetzt vorgenommen, den gesamten Ausbau mit der Durchführung eines Bürgerbegehrens zu stoppen.
Unser Bürgerbegehren ist gleichzeitig ein Zeichen für alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Südbrookmerland, sich gegen eine willkürliche Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung zur Wehr zu setzen. Daher bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde um ihre Unterstützung.
Wir kämpfen auch für Sie!
Heute ist es der Schwarze Weg und morgen? ….der Ritzweg, der Mittelweg?
Abbo Schön
Schwarzer Weg 78
26624 Südbrookmerland
Telefon: Tel. 04942/4187
E-Mail: bi.schwarzerweg@web.de