Bürgerentscheid am 24.04.2016

Bürgerbegehren Ausbau Schwarzer Weg in Victorbur

Bürgerentscheid am 24.04.2016

 


BI Schwarzer Weg wirbt:

Stimmen Sie mit JA für das Bürgerbegehren

Informationen zum Bürgerbegehren/-entscheid

Am 24.04.2016 findet der erste Bürgerentscheid in der Gemeinde Südbrookmerland statt. Zum ersten Mal in der Geschichte unserer Gemeinde kann also jede Bürgerin und jeder Bürger direkt eine politische Entscheidung treffen, an die die Gemeinde dann gebunden ist. Hier wird keine Hinterzimmerpolitik betrieben sondern wir können mit einem Ja oder Nein über eine politische Angelegenheit abstimmen.

Der Bürgerentscheid ist das wichtigste Instrument der direkten Demokratie. Eine höhere Beteiligung von uns Bürgerinnen und Bürgern als eine direkte Abstimmung gibt es nicht.

Dieser Schritt ist auch für die Zukunft wichtig, weil wir, die Bürgerinnen und Bürger, damit zeigen, dass wir auch ohne ein Ratsmandat an wichtigen Entscheidungen teilhaben können, indem wir ein Bürgerbegehren für oder gegen Vorhaben (Kindergartenbau, Schulpolitik, usw.) in unserer Gemeinde anzeigen und alle Bürgerinnen und Bürger hierüber abstimmen und letztlich entscheiden lassen können.

Anfang 2014 haben wir der Presse entnehmen dürfen, dass der Schwarze Weg erneuert wird und die Anlieger sich an den Kosten beteiligen müssen. Es folgten seitens der Gemeinde im Mai 2014 Mitteilungen an alle Anlieger des Schwarzen Weges mit einer groben Kostenschätzung bei der die Gemeinde von Baukosten in Höhe von 2,25 Mio. Euro ausging. Hierbei wurden uns auch die horrende Anliegerbeteiligung von 660.000 Euro (Gesamtbetrag) mitgeteilt.                                                                                    –sh. Anlage 1-

Ein Jahr später hat der Rat der Gemeinde Südbrookmerland dann den Ausbau des Schwarzen Weges beschlossen. Der Ausbau ist aufgrund der beabsichtigten Inanspruchnahme der NGVFG-Fördermittel auch nach den Richtlinien des NGVFG vorzunehmen, so dass die Interessen der Anlieger keine Rolle spielen. Es werden durch den geplanten Ausbau für die Anlieger jedoch Risiken und Nachteile geschaffen, diese sind auch die Begründung unseres Bürgerbegehrens.                                           – sh. Anlagen 2 und 3-

Außerdem hat der Rat der Gemeinde Südbrookmerland eine ergänzende Satzung („Sondersatzung“) zur Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen, nach der die Anliegerbeiträge um die Hälfte reduziert werden sollen (Gesamtbetrag der Anlieger dann 330.000 Euro).

Bislang hat die Gemeinde ihre grobe Kostenschätzung aus dem Jahre 2014 nicht zurückgenommen und somit auch nicht berichtigt. Die von uns in unserem Internetauftritt angegebenen Anliegerbeiträge beruhen somit auf der letzten offiziellen Mitteilung der Gemeinde Südbrookmerland.                       –sh Anlage 1-

Außerdem ist die beschlossene „Sondersatzung“ nur wirksam, wenn wichtige Gründe für eine Abweichung von den Anwohnerbeiträgen vorliegt. Bereits bei der Beschlussfassung am 23.04.2015 hat die Gemeinde mitgeteilt, dass ein solche Gründe nicht geprüft worden seien. Auf Nachfrage in der letzten Ratssitzung am 10.03.2016 hat die Gemeinde bestätigt, dass dies auch weiterhin (fast ein Jahr später!) noch nicht der Fall sei. Weil uns bis heute die wichtigen Gründe nicht mitgeteilt wurden, gehen wir davon aus, dass die ergänzende Satzung („Sondersatzung“) rechtswidrig ist.

Eine Kostendeckelung wurde von der Bürgerinitiative Schwarzer Weg gefordert und durch die Gemeinde mit der Begründung abgelehnt, dass eine solche nicht zulässig wäre.

                                                                                                                               –sh. Anlage 3-

In Niedersachsen besteht keine Rechtspflicht, eine Straßenausbaubeitragssatzung vorzuhalten. Wir fordern daher seit langem die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung. Hierbei geben wir zu bedenken, dass die Gemeinde seit 14 Jahren eine sozial ungerechtfertigte Satzung vorhält, die weder zu einer Schuldenhemmung noch zu einer Verbesserung der Straßenverhältnisse gesorgt hat.

 

Marcel Schäfer                               Abbo Schön                                Rudolf Junkmann

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